Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS
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Lake of Riddims UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lake of Riddims UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 2024-04-28
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Teil A: Ticketerwerb und Veranstaltungsbesuch
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II. PARKORDNUNG
III. HAUSORDNUNG Festivalgelände (Infield)
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Teil B: Bestellungen im Online Shop
IV. Websitenutzung & Merchverkauf
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen der Lake of Riddims UG (haftungsbeschränkt („wir“, „uns“, „Veranstalter“) in Bezug auf den Erwerb von Tickets und den Besuch des von uns allein oder zusammen mit örtlichen Veranstaltern durchgeführten Veranstaltungen („Veranstaltung“) (Teil A). Zudem gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer. (TeilB)
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehend oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“ etc.) verwendet. Diese Bezeichnung bezieht sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.
Teil A: Ticketerwerb und Veranstaltungsbesuch
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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Geltungsbereich der AGB
Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters für den Erwerb von Tickets und den Besuch der Veranstaltungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der offiziellen Ticketpartner, über die das Ticket für die Veranstaltung gekauft wurde. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB, die Hausordnung und sofern vorhanden die Parkordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte akzeptiert.
2. Erwerb von Tickets
Tickets können online und an bekannten Vorverkaufsstellen erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die AGB des Veranstalters und, sofern der Ticketverkauf durch einen Dritten organisiert wird, zusätzlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. Zutrittsberechtigungen
Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Dies sind die gesetzlichen Vertreter, beispielsweise die Eltern. Nicht ausreichend ist die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person, wie beispielsweise einer älteren Freundin. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Bei Eintritt zur Veranstaltung müssen die Besucherinnen sich durch ein offizielles Ausweisdokument aufweisen
4. Die Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von einfacher Fahrlässigkeit des Veranstalters
für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,
sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch
den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die
Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des
Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die
ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die
Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie
die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters.
5. Begriffsbestimmungen
„Veranstaltungsgelände“ meint das Gelände in Gesamtheit und den zugehörigen ausgewiesenen Wegen. Mit „Festivalgelände“ ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). „Parkflächen“ meint die die vom Veranstalter frei gegebenen und in den Lageplänen speziell hierfür ausgewiesenen Flächen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
6. Betreten und Verlassen einzelner Bereiche
Vor dem erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die für diesen Bereich erforderlichen Eintrittskarten komplett entwertet, der Besucherin wird ein Armband angelegt und/oder ausgehändigt. Dieses ersetzt die Auslasskarte. Beim Wiederbetreten des jeweiligen Bereiches sind das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
7. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen
7.1 Bei Einlass auf das Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) durch den Ordnungsdienst statt. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf.
erforderlicher Nachimpfungen) zu verlangen sowie angemessene Gesundheitskontrollen, wie z.B. Temperaturmessungen zur Erkennung einer Infektion mit dem Coronavirus, durchzuführen, sofern dies nach der vom Veranstalter vorzunehmende Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19- Pandemie (einschließlich Mutanten und Varianten) ausgehenden
Gesundheitsgefahren angemessen erscheint.
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie die Besucherin vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn die Besucherin:
a. nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu Hausordnung Festivalgelände sowie Parkordnung) bei sich führt; oder
b. weder einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, noch einen geeigneten Immunisierungsnachweis (Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) vorlegt; oder
c. eine erhöhte Körpertemperatur aufweist oder sich weigert, seine Körpertemperatur messen zu lassen; oder
d. ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Besucherin oder anderer Besucher darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung); oder
e. gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.
Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig
Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit
der Besucher zu gewährleisten.
7.3 Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere
um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Beispielsweise kann der Veranstalter anordnen:
a. Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen vor und auf dem Veranstaltungsgelände;
b. Einhaltung von Hygieneregeln (Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen etc.) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;
c. Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur;
d. Mitteilung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, vor der Anreise und vor dem Beginn der Veranstaltung, wobei der Veranstalter insbesondere - unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts berechtigt ist, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln;
e. Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2-Virus einschließlich mutierter Virusformen);
f. Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die zur Beförderungsicherheits- oder gesundheitsbezogener Aspekten dienlich und angemessen sind.
Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters sowie den diesbezüglichen
Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Der Veranstalter kann die Besucherin der Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände davon abhängig machen, dass seine Anordnungen und Anweisungen befolgt werden.
8. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
8.1 Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann der Besucherin den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern die Besucherin nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder in den vorhandenen Schließfächern gebührenpflichtig zu deponieren (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann).
8.2 Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
9. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstalter kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes, willigt die Besucherin unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass die Besucherin dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung der Besucherin aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
10. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn eine Besucherin auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder ähnliches) oder bei ihm der Verdachte einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer ähnlichen ansteckenden Krankheit besteht, ist der Veranstalter berechtigt, die Besucherin von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
11. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden, Infektionen mit dem Coronavirus
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder
seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion der Besucherin mit dem Coronavirus (SARS-
CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden
kann.
12. Umgang mit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte für den jeweiligen Bereich ist aufzubewahren und nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ohne Zustimmung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
13. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen
Die Besucherin ist für ihre Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Es gilt jeweils ergänzend die aushängende Park- bzw. Campingordnung, den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine Zuteilung von Park- und Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal des Veranstalters. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
14. Absage / Verlegung / Programmänderungen
14.1 Die Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb
rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie
angedacht stattfindet.
14.2 Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht
sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz,
Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen
nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
14.3 Die Haftung des Veranstalters bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen
wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des
Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Der Veranstalter haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. I.4. entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als eine Käuferin eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers oder mehrerer Künstler im Line-Up eines Festivals stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
14.4 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
15. Sperrung / Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
16. Witterungseinflüsse
Das Konzert findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer I. 14.
17. Aushänge / Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.lake-of-riddims.de und auf dem offiziellen Instagram Account des Veranstalters lake_of_riddims.
18. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren in auf dem Festivalgelände und Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
II. PARKORDNUNG
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Geltung der Parkordnung
Die Parkordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Parkflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich die Besucherin dieser Parkordnung in Ziffer II. Die Benutzung der Parkflächen für KFZ ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände inkludiert. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter bekannt gemachten Preise.
2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften
Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten,
diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.
3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Parkbereichen
gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. In den Parkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die
bauartbedingt über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht verfügen und von Inhabern in den gesondert ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt die Verursacherin. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Parkfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Parkflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
4. Erlöschen der Parkberechtigung
Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.
5. Verbot des Wildcampens
Wildcampen ist verboten und wird rigoros verfolgt!
6. Keine Bewachung der Parkplätze
Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
7. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der
auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der
Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die der Nutzerin
und den Besuchern durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige
Vorkommnisse entstehen. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7. unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer I. 4 (Die Haftung des Veranstalters) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8. Verbotene Gegenstände in den Parkbereichen
Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
c. Pyrotechnische Gegenstände aller Art
d. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
e. Bau- und Brennholz
f. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
g. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
h. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
i. Trockeneis
j. Säurebatterien
k. Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
l. Megaphone
m. Stromaggregate
Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des
Fahrzeugs und zum Ausschluss der Besucherin von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
9. Naturschutz
Umwelt und Natur sind zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist
höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die
Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende
Stoffe in den Boden einzubringen.
10. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
11. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
12. Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und
deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und
Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer
und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
13. Müllentsorgung
Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Bei Bedarf können zusätzliche Mülltüten bei den Ordnern angefordert werden.
14. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Festivalgeländes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf den Parkplätzen, dem Festivalgelände oder angrenzenden Grundstücke sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
15. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Parkordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.
16. Abreise
Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
17. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
Ergänzend zur Parkordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage www.rlake-of-riddims.de und dem offiziellen Instagram Account lake_of_riddims.
III. HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE
1. Geltung der Hausordnung / Festivalgelände
Mit Festivalgelände ist der Zuschauerbereich gemeint, der nach den Zugangskontrollen zu den Bühnen beginnt (sogenanntes „Infield“). Mit Kauf der Festivaleintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung in Ziffer III.
2. Anordnungen der Ordnungskräfte
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
3. Betreten des Festivalgeländes
Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten
Festivalbändchen und zugehöriger Eintrittskarte oder gültigem Festivalpass erlaubt.
4. Kein Eintritt für auffällige Besucher
Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
5. Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände
5.1 Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) auf verbotene Gegenstände.
5.2 Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
a. Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
b. Getränke und Flüssigkeiten aller Art
c. Helme
d. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
e. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
f. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
g. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
h. Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
i. Notebooks, Tablets
j. Laserpointer
k. Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks.
Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung der
Besucherin und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.
5.3 Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht
werden (erlaubte Gegenstände):
a. Portemonnaie
b. Schlüssel
c. kleine Gürtel- und Bauchtaschen
d. Mobiltelefon
e. Rucksäcke bis zu einer Größe von H44 x B37 x T30 cm, was in etwa einer Größe von DIN A4 entspricht!
f. leere faltbare Trinkflaschen
6. Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
7. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt.
8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und
Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige
Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die
Einschränkungen in Ziffer I. 4. (Die Haftung des Veranstalters) entsprechend.
9. Umgang mit Abfällen
Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und
Container zu entsorgen.
10. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
11. Nutzung der Toiletten
Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht
gestattet.
12. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt
und werden als Vandalismus verfolgt.
13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten und Besteigen von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten,
Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
15. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
16. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher
Jede Gefährdung anderer Besucher - insbesondere durch “Crowd-Surfen”, „Circle/Wall of death“, „Pogo-Tanzen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer, Nebelkerzen) - ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
18. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher
18.1 Sofern der Käufer, der Verbraucher ist das Ticket online erworben hat, weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016
hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet: info@lake-of-riddims.de.
18.2. Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
18.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Ticket zu Zwecken erwirbt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist jedoch insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
TEIL B: Bestellungen im Online Shop
IV. Websitenutzung und Merchverkauf
1. Allgemeines
Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen des Online-Angebots von Lake-of-riddims.de ist die Lake of Riddims UG, Freiherr-von-Neveu-Straße 16, 77652 Offenburg (Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg, HRB 721882), nachfolgend „Lake of Riddims“ genannt.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn Lake of Riddims diese schriftlich anerkannt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Lake of Riddims zu bestellen.
2.2 Die Kundin kann ein ausgewähltes oder gestaltetes Produkt unverbindlich in den virtuellen Warenkorb legen. Der Inhalt des Warenkorbs kann jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb“ angesehen werden. Die Produkte können durch Anklicken des Buttons „Löschen“ wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Wenn die Kundin die Produkte im Warenkorb kaufen will, hat sie auf den Button „Zur Kasse“, „Mit (Apple) Pay bezahlen“ oder „Direkt zu PayPal“ zu klicken.
2.3 Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars auf der Webseite von Lake of Riddims über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ bzw. „Mit (Apple) Pay bezahlen“ bzw. „Direkt zu PayPal“ gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages der Lake of Riddims ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und durch Auswahl des Buttons „Bearbeiten“ im Webbrowser zu korrigieren.
2.4 Lake of Riddims sendet dem Kunden auf sein Angebot hin per E-Mail eine Bestellbestätigung und prüft das Angebot des Kunden auf seine Durchführbarkeit. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei Lake of Riddims eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Lake of Riddims das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt. Für das Bestellverfahren stehen derzeit folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch und Englisch. Lake of Riddims speichert die Vertragsinformationen und sendet dem Kunden die Bestelldaten sowie diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen können auch jederzeit unter https://lake-of-riddims.de/agb eingesehen werde. Die Details der vergangenen Bestellungen können zudem online auf der Webseite von Lake of Riddims im Benutzerkonto des Kunden eingesehen werden, wenn der Kunde ein Benutzerkonto eingerichtet hat.
3. Lieferung/ Versand
3.1 Geliefert wird durch einen von Lake of Riddims zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können.
3.2 Lake of Riddims ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn
a. die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist
b. die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
c. dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
4. Bezahlung
4.1 Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Kreditkarte, Paypal oder weiteren Bezahlverfahren. Lake of Riddims behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig von Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.
4.2 Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens Lake of Riddims nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde Lake of Riddims oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
4.3 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Darüber hinaus darf der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Anspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln von gelieferten Waren bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
4.4 Der Kunde ist damit einverstanden, dass er ausschließlich elektronische Rechnungen erhält. Die Rechnungen werden dem Kunden im PDF Format per E-Mail zur Verfügung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der Lake of Riddims zustehenden Forderungen aus dem Vertrag Eigentum von Lake of Riddims.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn pfleglich zu behandeln.
6. Gewährleistung
6.1 Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr. Für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Maßgabe des § 7 gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7. Haftung - Verantwortlichkeit
7.1 Auf Schadensersatz haftet Lake of Riddims, gleich aus welchem Rechtsgrund,
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b. bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lake of Riddims nur
aa. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
bb. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Lake of Riddims jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c. Eine Haftung von Lake of Riddims, welche über diejenige in dieser Ziffer 7.1. hinausgeht, ist, unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung (einschließlich einer vertraglichen Haftung, Delikt, Fahrlässigkeit oder jeglicher Freistellungsansprüche), ausgeschlossen.
d. Etwaige Ausschlüsse oder Beschränkungen der Verantwortlichkeit von Lake of Riddims, welche sich aus dieser Ziffer 7.1 ergeben, gelten nicht,
aa. soweit Lake of Riddims gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt
bb. soweit Lake of Riddims gegenüber dem Kunden eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und
cc. soweit Lake of Riddims aufgrund einer gesetzlichen Regelung verschuldensunabhängig verantwortlich ist, einschließlich einer Verantwortlichkeit unter dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
7.2 Soweit eine Haftung von Lake of Riddims durch Ziffer 7.1 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Schadensersatzhaftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SPREADSHIRT.
8. Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
8.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lake of Riddims UG, Freiherr-von-Neveu Straße 16, 77652 Offenburg, Deutschland, info@lake-of-riddims.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
8.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
8.4 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
8.5 Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Bestellungen von Festivaltickets.
8.6 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Lake of Riddims UG, Freiherr-von-Neveu Straße 16, 77652 Offenburg, Deutschland, info@lake-of-riddims.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Technische und gestalterische Abweichungen
Lake of Riddims behält sich bei der Vertragserfüllung handelsübliche Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Katalogen, einschließlich unserer Webseite, hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale der Ware, soweit diese Abweichungen für den Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich ergeben aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/aufgerufen werden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Lake of Riddims nicht verpflichtet und nicht bereit.
12. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
12.1 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist der Geschäftssitz von Lake of Riddims in Offenburg.
12.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Offenburg Gerichtsstand. Lake of Riddims ist in diesem Fall auch berechtigt, den Kunden nach Wahl von Lake of Riddims an dessen Sitzgericht zu verklagen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Kunde über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.
12.3 Der Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie etwaiger sonstiger, zwischenstaatlicher Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates von der Rechtswahl unberührt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Verordnung (EG) 593/2008).
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist jedoch insgesamt unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.